Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurs- und Studienangebote
SAINT MICHEL VOCATIONAL COLLEGE (SMVC) - SUDoNS
Geltung der Ausbildungsangebote Die Weiterbildungen, Kompaktkurse und Aufbaumodule der SMVC verstehen sich als berufliche oder private Fort- bzw. Weiterbildung und sollen dem Studierenden im jeweiligen Ausbildungsbereich praxisnahes Wissen für die betreffenden Anwendungsbereiche vermitteln. Die Inhalte ergehen aus den Kursbeschreibungen.
Vertragsinhalt der Weiterbildungen
(a) Mit Abschluss des Studienvertrages verpflichtet sich SMVC, dem Vertragspartner / Kursteilnehmer das Studienmaterial in Abständen zu liefern oder per Internet zur Verfügung zu stellen. Weiterhin verpflichtet sich SMVC, die Seminarvoraussetzungen zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen und dem Kursteilnehmer diejenigen praktischen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt, um den Kurserfolg zu ermöglichen, so weit dies für SMVC angemessen möglich ist.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in teilweise in Teilleistungen zu entrichten; dies ergeht dann aus dem Ausbildungsvertrag. Die Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die im Anmeldeformular genannten Studiengebühren werden während der Laufzeit des Vertrages nicht erhöht.
Von den Vorschriften der Absätze (1) und (2) kann abgewichen werden, wenn die Änderung der Teilleistungen wegen der Änderung der Zeitabstände angemessen ist.
Der Vertragspartner von SMVC bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner von SMVC. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Studiengebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich SMVC vor, Verzugszinsen zu berechnen. SMVC kann diejenigen Kursteilnehmer mit einem Versandstopp für Studienmaterial belegen, die mit mehr als 500 EURO.- oder Gegenwert in Verzug stehen. Sind Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält weder Diplom noch Zeugnis. Die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers werden davon aber in keinem Falle berührt und müssen von diesem voll geleistet werden. Ist der Teilnehmer mit mehr als 2 monatlichen Raten oder insgesamt mit mehr als 500.- EURO im Rückstand und gleicht den Fehlbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen ab Versand der zweiten Mahnung komplett aus, so ist SMVC berechtigt, den gesamten laut Vertrag offenen Gebührenbetrag in einer Summe vom Teilnehmer einzufordern. Zur Durchsetzung der Forderung kann SMVC dann auch Vollstreckungsmassnahmen im Heimatland des Teilnehmers durchführen lassen und ist ferner berechtigt, die offene Forderung gegen den Teilnehmer an Dritte abzutreten, welche dann Gläubiger an Stelle von SMVC werden. Diese Regelung wird ganz ausdrücklich Vertragsbestandteil.
Ist der Kursteilnehmer nicht selbst der Vertragspartner, kann er unter Fortzahlung der Studiengebühren sein Studium fortsetzen, es ist dann ein neuer Vertrag zu schließen. SMVC muss diesen Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt SMVC alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab. Für Minderjährige Teilnehmer unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter den Vertrag unterschreiben.
Der Vertragspartner/Kursteilnehmer ist verpflichtet, einen Nichteingang des fälligen oder angekündigten Studienmaterials SMVC zeitnah per Email anzuzeigen. Nach dieser Anzeige wird das betreffende Studienmaterial nochmals unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Wenn nach Aufnahme der Ausbildung nicht vorhersehbare Gründe (z.B. lang andauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit des Studierenden) eintreten, kann der Vertragspartner eine zeitliche Stundung für die nächstfälligen Gebühren beantragen. Dem Antrag wird vom SMVC entsprochen, wenn die bis zu diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Zahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind und akzeptable Gründe vorliegen. Bei zeitlicher Stundung der Zahlung kann die Weiterbildung fortgesetzt werden, sobald die Bezahlung offener Beträge erfolgt ist. Die Stundung wird gültig, wenn SMVC die Zustimmung erklärt.
Im Rahmen der Weiterbildungen entstehen den Kursteilnehmern durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine zusätzlichen Kosten, die über die üblichen Grundtarife, mit denen der Teilnehmer rechnen muss (Provider, Telekom etc.), hinausgehen.
Mindestlaufzeit des Vertrages: Die Mindestlaufzeit für Verträge von SMVC-Weiterbildungen variiert je nach Ausbildung und ergeht aus dem Anmeldevertrag.
(b) Vertragsinhalt der Kompaktkurse und Aufbaumodule
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages verpflichtet sich SMVC, dem Vertragspartner/Kursteilnehmer zum vereinbarten Kursbeginn die vereinbarten Kursinhalte sachgerecht zu vermitteln. Weiterhin verpflichtet sich SMVC, im vereinbarten Betreuungszeitraum den Lernerfolg zu überwachen, dem Kursteilnehmer diejenigen Anleitungen zu geben, die er erkennbar benötigt und bei Kompaktkursen und Aufbaumodulen mit Seminaranteilen die Seminarvoraussetzungen zu schaffen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist fällig laut Anmeldevertrag bzw. jeweils grundsätzlich vor Beginn weiterer Lernabschnitte. Teilleistungen fälliger Zahlungen braucht SMVC nicht zu akzeptieren.
Der Vertragspartner bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner des SMVC. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Studiengebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich SMVC vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sind Studiengebühren und/oder Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, wird der Kursteilnehmer nicht zur Abschlussprüfung zugelassen und erhält weder Diplom noch Zeugnis. Ist der Kursteilnehmer nicht der Vertragspartner, kann er unter Fortzahlung der Studiengebühren seinen Kurs fortsetzen; es ist dann ein neuer Vertrag zu schließen. SMVC muss diesen Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt das SMVC alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab.
Ansonsten gelten die Bedingungen wie unter 2(a).
Widerruf / Kündigung des Vertrages
Spätestens innerhalb 14 Tage nach Einsendung des unterzeichneten Anmeldevertrags kann der Teilnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen, in Textform per eingeschriebenem Brief widerrufen. Vorzeitig gezahlte Studiengebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wie etwa Zusendung von Lernmaterial oder Online-Tutoring, in welchem Falle dann die geleisteten Gebühren lediglich anteilig erstattet werden. Übersandte Lernmaterialien werden ausdrücklich von SMVC nicht zurückgenommen und müssen bezahlt werden.
Verträge über Kompaktkurse und Aufbaumodule sind fest abgeschlossen. Eine Kündigung durch den Teilnehmer ist ohne Einverständnis von SMVC nicht vor Ablauf der gesamten Ausbildung möglich, wenn der Ausbildungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist..
Im Falle einer berechtigten und von SMVC akzeptierten Kündigung hat der Vertragspartner nur den Anteil der Studiengebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters entspricht.
Für einige Kurse und/oder Seminare ist das Vorlegen eines polizeilichen Führungszeugnisses notwendig; dies ergeht dann aus dem Vertrag. Der Teilnehmer erklärt dann vor Beginn oder im Vertrag, dass keine Einträge in dem Führungszeugnis vorhanden sind bzw. falls doch, welche. Das Führungszeugnis kann teilweise innerhalb einer Frist auch nachgereicht werden. Stellt sich heraus, dass die Angaben des Teilnehmers in Bezug auf vorhandene Einträge wissentlich falsch waren, und Einträge über die zuvor angegebenen Einträge doch bestehen, so kann SMVC den Vertrag fristlos kündigen und die weitere Ausbildung verweigern. Bereits bezahlte Beträge werden dann erstattet, unter Abzug der angemessenen Teilbeträge für evtl. bereits erbrachte Leistungen.
Das im Ausbildungsvertrag ggf. enthaltene Geheimhaltungsgebot mit Strafklausel bei Nichtbeachtung bleibt grundsätzlich immer bestehen, auch wenn vorzeitiger Kündigung des Vertrags.
Ausfall und Absage von Studienterminen SMVC behält sich vor, einen geplanten Studiengang oder studienbegleitende Seminartermine aus wichtigen, von ihm nicht zu vertretenden oder aussergewöhnlichen Gründen, kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Hier kommen insbesondere auch nicht erreichte Mindestteilnehmerzahlen in Frage. Bereits gezahlte Studiengebühren werden dann angerechnet auf spätere Seminartermine; dem Teilnehmer steht in jedem Falle die Teilnahme an der vorgesehenen Seminaren zu. Kann innerhalb einer Frist von 6 Monaten kein adäquates Seminar oder eine Ausbildung gleicher Güte angeboten werden, erfolgt die Rückerstattung des Teilbetrags, welcher nicht angeboten wurde oder, bei Totalausfall, die gesamte betreffende bezahlte Gebühr.
Kompaktkurse und Aufbaumodule in reiner Seminarform:
Die Anmeldung für solche Kurse muss spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn bei SMVC eingegangen sein und ist mit der schriftlichen Anmeldebestätigung von SMVC verbindlich.
Die Platzreservierung erfolgt nach Posteingangsdatum.
Widerruf: Der Vertragspartner kann die Anmeldung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gegenüber SMVC in Textform per eingeschriebenem Brief ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Teilnahmegebühr muss mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn vollständig beglichen sein, andernfalls kann SMVC den Kursplatz an eine andere Person vergeben.
Die Anmeldebestätigung von SMVC erfolgt schriftlich.
Änderungen der Kursprogramme und der Kursleiter behält sich SMVC vor, wenn dies aus dringenden Gründen ratsam und nötig erscheint.
SMVC hat das Recht, die Kurse aus gegebenen, wichtigen Anlässen zu stornieren bzw. terminlich zu verlegen. Für nichterbrachte Leistungen werden die Gebühren, ggf. anteilig sofern dies Teile von Gesamtausbildungen betrifft, zurückerstattet.
Rücktrittsgebühren:
(a) Bei Rücktritt des Vertragspartners bis 3 Wochen vor Kursbeginn fällt
eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Kursgebühr an.
(c) Bei späterem Rücktritt bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung muss
die volle Kursgebühr bezahlt werden.
Wenn der Lehrgang aus Krankheitsgründen nicht besucht werden kann, hat der Teilnehmer nach Einreichung eines offiziellen und glaubhaften Attests die Möglichkeit, den Lehrgang zu einem nachfolgenden Termin nachzuholen.
Es gelten die Kursgebühren laut der aktuellen SMVC-Preisangaben lt. Vertrag.
Änderung der Angaben zur Person Jeder Vertragspartner und jeder Kursteilnehmer hat eine Änderung seiner Privat- oder Versandanschrift, Telefonnummer sowie eine Änderung in Bezug auf Status (Student, Schüler, Auszubildender, Arbeitsloser) oder Bankverbindung SMVC unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ferner sind möglicherweise disqualifizierende Umstände, wie eröffnete Ermittlungsstrafverfahren oder Verurteilungen, vorab SMVC mitzuteilen, wenn diese nach Einsendung der Anmeldung, aber VOR Kursbeginn bzw. während einer Kompaktausbildung einsetzen bzw. ausgesprochen werden. Unterlässt dies der Teilnehmer, so kann SMVC ihn von der weiteren Ausbildung ausschliessen. Bereits bezahlte Gebühren werden dann anteilig nur für die nichterhaltenen Ausbildungsteile erstattet.
Vertragsbestandteile
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages:
· Die unterschriebene Anmeldung einschließlich der dort genannten Gebühren und Angaben.
· Die jeweils gültige Studien- und Prüfungsordnung, wenn für den jeweiligen Kurs eine solche existiert.
Unfallversicherung
Teilnehmer sind aufgerufen, sofern keine eigene gesetzliche Unfallversicherung anwendbar ist, eine ausreichende separate private Unfallversicherung abzuschliessen.
Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Muss ein Vertragsbestandteil zwingend aus rechtlichen Vorschriften heraus geändert werden, so ist die Änderung so zu verfassen, wie sie der ursprünglichen am nächsten kommt.
Gerichtsstand, Rechtsansprüche, Ausrichter, Gültigkeit Soweit es sich um Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand der Wohnort des Vertragspartners, wenn dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. In Angelegenheiten, welche Lieferung der vereinbarten Leistung oder Sachmängel betrifft, soll Gerichtsstand der Wohnort des Teilnehmers sein, wenn dieser Privatperson ist. Alle Anmeldeverträge kommen grundsätzlich nach dem Recht des Sitzes des Unternehmens SMVC BV zustande. SMVC ist berechtigt, offene Forderungen gegen säumige Teilnehmer in jeder Phase eines Mahn- oder Vollstreckungsverfahrens an Dritte abzutreten, welcher dann als Gläubiger an die Stelle von SMVC tritt.
Ausrichter der SMVC-Ausbildungen und damit Vertragspartner ist Botschaft des Herzogtum Neu Seeland Association 113 Barksdale Prof. Center, Newark, De, USA. SMVC ist berechtigt, sofern dies den Ausbildungsinhalt nicht verringert oder verschlechtert, Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung der Ausbildungen zu beauftragen. Dies sind autorisierte Fachunternehmen und sonstige qualifizierte Partner von SMCV, welche vor Ort die Präsenzanteile der Studienangebote durchführen. Diese Geschäftsbedingungen treten ab 01.12.2004 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Geschäftsbedingungen von SMVC.
Registrierter und offizieller Sitz des Anbieters:
Botschaft des Herzogtum Neu Seeland Association
113 Barksdale Prof. Center
NEWARK, De, USA 19711
SMVC@sudons.org
:
Botschaft des Herzogtum Neu Seeland
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